Auf gute Nachbarschaft
Ratgeber zum besseren Miteinander
In einem Mehrfamilienhaus zu wohnen bedeutet, in einer Gemeinschaft zu leben. Diese Konstellation ist in verschiedenen Lebenslagen von unterschiedlicher Bedeutung.
Die Vorteile: Günstiges Wohnen, nachbarschaftliche Kontakte und bestenfalls Hilfe.
Die Nachteile: Unterschiedliche Lebensphasen, Lebensweisen und Ansprüche treffen aufeinander.
Eine aktuelle Umfrage der Immobilienportale Immobilienscout24.de und www.meinenachbarschaft.de zeigt, dass die Bereitschaft zu nachbarschaftlicher Hilfe groß ist. Zwar gibt es unter den Befragten Klagen über Belästigungen durch Lärm (23 %) oder Geruchsbelästigung (10 %). Doch die überwiegende Mehrheit würde ihren Nachbarn helfen, Pakete entgegenzunehmen (89 %), Blumen zu gießen und die Post aus dem Briefkasten zu holen (77 %). 30 % der Befragten würden sogar auf Kinder oder Haustiere aufpassen.
Eine gute Nachbarschaft ist also von den meisten gewünscht. Da es aber hin und wieder doch zu Missverständnissen kommt, wollen wir hier das MITEINANDER WOHNEN etwas näher beleuchten.
Fettnäpfchen beim Einzug
Ein Umzug bringt viel Neues mit sich. Die Umgebung ändert sich, man muss sich einrichten und neu orientieren. Schon beim Abschluss des Mietvertrages erfolgt eine grundsätzliche Information über Rechte und Pflichten. Nichtsdestotrotz gibt es in jeder Hausgemeinschaft individuelle Gepflogenheiten, die man berücksichtigen sollte.
Tipps für den neuen Mieter
Ein Einzug bringt viel Lärm mit sich. Das Transportieren und die Montage der Möbel kann Tage dauern: erste Konfliktpunkte, die vermieden werden können.
Nehmen Sie sich die Zeit und stellen Sie sich sofort beim Eintreffen bei Ihren nächsten Nachbarn vor. Informieren Sie diese über Ihren Einzug und über die zu erwartenden Belästigungen. Bitten Sie um Verständnis. Fragen Sie auch nach Ihren Verpflichtungen in der Hausgemeinschaft und erkundigen Sie sich nach Besonderheiten. Das kurze Gespräch bewirkt, dass man sich kennen und schätzen lernt. Eine ideale Basis für eine gute Nachbarschaft.
Tipps für die Hausgemeinschaft
Als „Neuer“ in eine feste Gemeinschaft zu stoßen, ist immer schwierig. Darum sollten Sie, wenn dies die neuen Mieter nicht tun, den ersten Schritt machen und sie willkommen heißen.
Stellen Sie sich kurz vor und informieren Sie die Neumieter über besondere Regelungen in der Hausgemeinschaft. Zeigen Sie Verständnis für die Belästigungen während des Einzuges und lassen Sie Ihren neuen Nachbarn etwas Zeit zum Eingewöhnen. Gerade jüngere Mieter in der ersten eigenen Wohnung müssen die Gepflogenheiten innerhalb einer Hausgemeinschaft erst kennenlernen. Daher bitte nicht gleich am Einzugstag die Karte zur Reinigung an die Tür hängen!
Nachbarschaftliches Zusammenleben
Was ist zu laut?
Im Grundsatz kann man sagen, dass für jegliches Geräusch in der Wohnung Zimmerlautstärke angebracht ist. Das gilt für Fernsehen ebenso wie für Kinderspiel, Feiern oder Handwerksarbeiten.
Wer also einen Film auch akustisch in Kinoqualität anschauen möchte, sollte daher entweder ins Kino gehen oder in gute Kopfhörer investieren.
Neben dem Grundsatz der Zimmerlautstärke gelten
folgende besondere Ruhezeiten:
» Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr
» eingeschränkte Ruhezeiten von 19 bis 22 Uhr
und von 6 bis 7 Uhr
» Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr
» Ruhe an Sonn- und Feiertagen
Auch Handwerksarbeiten in der Wohnung, das Betätigen von Geschirrspüler oder Waschmaschinen sollte sich an diesen Zeiten orientieren. Ebenfalls störend können lautes Hinauf- und Hinabpoltern auf den Treppen oder Bade-/Duschgeräusche wirken. Auch hier ist Rücksichtnahme angebracht.
Der Klassiker der Lärmbelästigung ist aber die Party. Wer hier denkt, einmal im Jahr darf jeder, der irrt. Eine solche Ausnahmeregelung gibt es nicht. Hilfreich ist hier aber die rechtzeitige Information der Nachbarn. Die allermeisten haben einmal im Jahr Verständnis für eine Feier im normalen Rahmen. Und: Die Lautstärke bestimmt ganz sicher nicht die Güte des Festes.
Abschalten:
1. Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn. Das ist der kürzeste und meist der beste Weg, die Belästigung abzustellen oder sich zu verständigen. Das kann auch noch ein 2. Mal erfolgen.
2. Wenn dies nichts nützt, helfen tagsüber die Wobra-Bestandsbetreuer gerne.
3. Wenn es sich um ruhestörenden Lärm in den Abendstunden handelt, rufen Sie unseren Sicherheitsdienst oder direkt die Polizei.
Schlechte Gerüche?
Rauchen im Hausflur, ungepflegte Lebensweise oder spezielles Kochen können zu Geruchsbelästigungen führen. Sofern durch Rauchen oder bei ungepflegter Lebensweise ein Schaden am Gebäude an sich zu befürchten ist, kann auch der Vermieter einschreiten. Alles andere lässt sich hier nur mit dem entsprechenden Nachbarn klären.
Wichtig ist auf jeden Fall die Information an die Wobra, wenn der Tod des Nachbarn zu befürchten steht. Hier kann man direkt die neue Wobra-Servicenummer wählen.
Das Haus als Abstellkammer
Plötzlich steht auf dem Dachboden ein Schrank, eine Couch kommt hinzu, vielleicht noch eine Spüle. Sie kennen das Problem? Hier will keiner einziehen, im Gegenteil. Die alte Wohnung wird schick gemacht und das Überzählige kurzerhand zwischengelagert. Manchmal auch länger. Dies ist zwar praktisch, aber gefährlich für alle. Im Brandfalle können sich hier giftige Gase entwickeln. Also bitte, bevor die neuen Möbel kommen, den Verbleib der alten klären.
Als Nachbar: wenn Sie hier längerfristige Ansammlungen bemerken, das Gespräch mit dem entsprechenden Nachbarn suchen. Wenn dies keinen Erfolg hat, informieren Sie die Wobra-Bestandsbetreuer.
Vor der Haustür
Vandalismus/Graffiti
Für ein gutes Zusammenleben ist auch ein gepflegtes Umfeld förderlich. Daher unsere Bitte: wenn Sie Vandalismus bemerken, rufen Sie die Polizei. Diese kann ggf. die Täter noch während der Tat dingfest machen.
Vielen Dank von uns im Voraus!
Wer hilft?
Polizei
Polizeizentrale………………….. 110
Wobra
24-h-Servicenummer………….. (0180) 2 757 000
(6 ct pro Gespräch aus dem deutschen Festnetz)
E-Mail…………………………….. beschwerde@wobra.de
Wofü
24-h-Servicenummer………….. (03381) 72 97-0
E-Mail……………………………. wohnen@wofue.de


